Werbeaussagen, die Nahrungsergänzungsmitteln zuschreiben, einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern zu können, sind verboten.
Rechtsprechung und Praxis
EU Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 – Online Banking soll sicherer werden
Die EU hat mit PSD2 (EU 2015/2366) eine neue Richtlinie für Zahlungsmethoden eingeführt, die Onlinebanking für Verbraucher sicherer machen soll.
Verbrauchern steht auch bei Matratzen ein Widerrufsrecht zu
Nach dem BGH sind Matratzen keine Hygieneartikel im Sinne des Widerrufsrechts. Die Möglichkeit zum Widerruf kann vom Händler nicht ausgeschlossen werden.
Textilkennzeichnung „Merinowolle“ ist wettbewerbswidrig
Die Bewerbung von Fahrradhandschuhen mit der Bezeichnung des Futterstoffs als „Merinowolle“ ist wettbewerbswidrig, da sich der Begriff nicht in der TextilKennzVO findet.
„Gegenschlag“ im Wettbewerbsrecht: Wertende reaktive Äußerung keine unlautere Herabsetzung
Reagiert ein Unternehmer wertend auf die Äußerung eines Mitbewerbers, so stellt dies keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG dar.
„World‘s Lightest“ muss auch world‘s lightest sein
Handelt es sich bei als „world‘s lightest“ bezeichneten Koffern nicht um ebensolche, so ist diese Bezeichnung (auch) nach deutschem Recht unlauter.
„Gekaufte“ Kundenbewertungen ohne Hinweis sind unlauter
Die Veröffentlichung von Kundenrezensionen, für die der Rezensent eine Zahlung oder anderen Vorteil erlangt, sind ohne entsprechenden Hinweis darauf wettbewerbsrechtlich unzulässig.
Geoblocking vor dem Aus? Was sich für Online-Shops ändert.
Die Europäische Union treibt die Vereinheitlichung des Binnenmarktes voran. Anbieter von Online-Shops sollten sich nun umstellen.
BGH äußert sich zur Mogelpackung
Unlauterer Wettbewerb: Gesichtscremes dürfen weiterhin in Umverpackungen verkauft werden, die größer sind als ihr Inhalt. Es liegt keine Mogelpackung vor.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Sie haben Fragen?
Gerne klären wir mit Ihnen auch Ihr Anliegen im Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme.
Newsletter
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Folgen Sie uns
Vernetzen Sie sich über unsere Auftritte in den sozialen Medien mit uns.