Seite wählen
BGH zu fehlenden Überschriften in Muster-Widerrufsbelehrung

12. Januar 2021

Kurznachrichten Wettbewerbsrecht

(Bild: BrianAJackson)

Unternehmer, die Verbraucher über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informieren, nutzen hierfür üblicherweise die gesetzlichen Muster. Werden diese richtig genutzt gilt eine gesetzliche Fiktion, dass Verbraucher ordnungsgemäß belehrt worden sind. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass (Unter-)Überschriften in diesen Mustern ein wichtiger Bestandteil sind. Werden diese weggelassen, so greife die Fiktion gerade nicht mehr. Das Fehlen von (Unter-)Überschriften des Musters sei auch nicht lediglich ein unbeachtliches Redaktionsversehen und überschreitet die erlaubten Abweichungen zu Format und Schriftgröße. Unternehmer sollten ihre Widerrufsbelehrungen daher gewissenhaft mit den verwendeten Mustern abgleichen, um unnötige Fehler zu vermeiden.

l

Ihre Autoren

Die Autoren der Beiträge bei wettbewerb.law sind Rechtsanwälte der Kanzlei Tölle Wagenknecht aus Bonn und u.a. im Wettbewerbsrecht tätig. Erfahren Sie mehr über uns oder die Kanzlei, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Kommentare

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sie haben Fragen?

Gerne klären wir mit Ihnen auch Ihr Anliegen im Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme. 

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Folgen Sie uns 

Vernetzen Sie sich über unsere Auftritte in den sozialen Medien mit uns. 

Share This