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Die Schutzschrift im Wettbewerbsrecht
Mit der Hinterlegung einer Schutzschrift im Wettbewerbsrecht kann der Erlass einer einstweiligen Verfügung in manchen Fällen verhindert werden.

16. April 2020

Schutzschrift Wettbewerbsrecht
(Bild: stokkete)

Üblicherweise beginnt die Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht mit dem Versand einer Abmahnung. Erhält der Betroffene hierdurch oder aufgrund anderer Tatsachen Kenntnis von möglichen Ansprüchen gegen ihn, kann er sich mit der Hinterlegung einer Schutzschrift rechtliches Gehör verschaffen.

Wahrung rechtlichen Gehörs durch Hinterlegung einer Schutzschrift im Wettbewerbsrecht

Erfolgt auf die außergerichtliche Abmahnung hin durch den Abgemahnten keine Reaktion oder wird jedenfalls der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht erfüllt, so kann der Anspruchsinhaber (in der Regel ein Mitbewerber) den Anspruch im Wege des gerichtlichen Eilverfahrens durchsetzen. In der Praxis wird bei schlüssiger Darlegung des Sachverhalts ein gerichtlicher Beschluss erlassen, den der Betroffene zunächst gegen sich gelten lassen muss. Solange der gerichtliche Antrag nicht über den der Abmahnung zugrundeliegenden Sachverhalt hinausgeht, wird das Gericht das rechtliche Gehör des Betroffenen mit der Abmahnung als gewahrt ansehen.

Möchte man verhindern, dass das Gericht so verfährt, kann man präventiv – also für den Fall, dass eine einstweilige Verfügung beantragt werden sollte – die eigene Version des Sachverhalts und die eigene rechtliche Würdigung mitteilen. Dies erfolgt im Wettbewerbsrecht regelmäßig durch Hinterlegung einer Schutzschrift. Darin wird – vereinfacht gesagt – so getan, als sei man bereits am gerichtlichen Verfahren beteiligt. Der Inhalt der Schutzschrift umfasst neben der Schilderung des Sachverhalts aus der eigenen Perspektive auch die dazugehörigen Mittel zur Glaubhaftmachung (z.B. eine eidesstattliche Versicherung). Üblicherweise enthält die Schutzschrift im Wettbewerbsrecht auch rechtliche Ausführungen dazu, warum einem potentiellen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht stattgegeben werden sollte.

Elektronische Hinterlegung im bundesweiten Schutzschriftenregister

Die Hinterlegung der Schutzschrift erfolgt elektronisch im bundesweiten Schutzschriftenregister (verwaltet von der Landesjustizverwaltung Hessen). Dort hinterlegte Schutzschriften gelten als bei allen ordentlichen Gerichten in Deutschland hinterlegt und werden nach sechs Monaten gelöscht. Die Gerichte sind verpflichtet, vor Erlass einer einstweiligen Verfügung zu prüfen, ob eine Schutzschrift hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, muss der Inhalt in die Prüfung mit einbezogen werden. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kann damit verhindert werden.

Nachteile der Hinterlegung einer Schutzschrift im Wettbewerbsrecht

Ob die Hinterlegung einer Schutzschrift im Einzelfall sinnvoll ist, muss sorgfältig abgewogen werden. Zwar lässt sich dadurch der Anspruch auf rechtliches Gehör wahren. Auch die eigene Sachverhaltsdarstellung und Rechtsauffassung lassen sich im Rahmen einer hinterlegten Schutzschrift gegenüber dem Gericht darstellen. 

Allerdings wird damit regelmäßig auch die erforderliche Zustellung eines möglichen gerichtlichen Beschlusses erleichtert (in der Schutzschrift wird regelmäßig der bevollmächtigte Rechtsanwalt angegeben). Darüber hinaus entstehen für die professionelle Formulierung und Hinterlegung Gebühren, die – für den Fall, dass keine einstweilige Verfügung beantrag wird – auch nicht erstattet werden. Ebenfalls keinen Sinn macht die Hinterlegung einer Schutzschrift, wenn der behauptete Anspruch klar gegeben ist. In diesem Fall sollte vielmehr über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nachgedacht werden.

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Die Autoren der Beiträge bei wettbewerb.law sind Rechtsanwälte der Kanzlei Tölle Wagenknecht aus Bonn und u.a. im Wettbewerbsrecht tätig. Erfahren Sie mehr über uns oder die Kanzlei, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

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