Die Bewerbung eines Produkts, das über den sog. Graumarkt in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie Drogeriemarktketten gelangt, als „exklusiv in der Apotheke erhältlich“ durch dessen Hersteller ist auch dann objektiv unzutreffend und daher irreführend, wenn der Hersteller des Produkts selbst dieses ausschließlich an Apotheken vertreibt (LG Hamburg, Urteil v. 17. November 2016, 327 O 90/16).
Gesetz zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch tritt in Kraft
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat Bundestag & Bundesrat passiert. Wir erklären die wichtigsten Änderungen im UWG.
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