Seite wählen
„Gesundes“ Wasser ist nicht wettbewerbswidrig

12. Mai 2020

Kurznachrichten Wettbewerbsrecht

(Bild: BrianAJackson)

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren hatte sich die deutsche Mineralwasserindustrie gegen die Aussage des Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe gewendet, der einen Artikel über „unser gesundes Wasser“ auf seiner Internetseite bereithielt. Die Bewerbung von Lebensmitteln als „gesund“, ist nach europäischem Recht nur dann zulässig, wenn dies von der Behörde für Lebensmittelsicherheit wissenschaftlich anerkannt wurde. Während die erste Instanz den Antragstellern den Anspruch noch zugesprochen hat, hob das OLG München diese Entscheidung nunmehr auf. Der Wasserzweckverband handele im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zur Trinkwasserversorgung und nicht geschäftlich. Ein Hauptsacheverfahren bleibt in der Sache noch möglich (OLG München, Urteil v. 7. Mai 2020, Az.: 29 U 769/20).

l

Ihre Autoren

Die Autoren der Beiträge bei wettbewerb.law sind Rechtsanwälte der Kanzlei Tölle Wagenknecht aus Bonn und u.a. im Wettbewerbsrecht tätig. Erfahren Sie mehr über uns oder die Kanzlei, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Kommentare

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sie haben Fragen?

Gerne klären wir mit Ihnen auch Ihr Anliegen im Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme. 

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Folgen Sie uns 

Vernetzen Sie sich über unsere Auftritte in den sozialen Medien mit uns. 

Share This