Das Landgericht München I hat eine Werbung des Herstellers für Babynahrung Hipp unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € untersagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte teils unbelegte und pauschale Aussagen in einer Werbung für Kindermilch zum Vitaminbedarf von Kleinkindern kritisiert und den Hersteller verklagt. Die Aussagen seien als irreführend einzustufen, erklärte eine Gerichtssprecherin (LG München I, Urteil v. 5. Juni 2020, Az.: 39 O 15946/19; Volltext des Urteils beim vzbv).
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