Seite wählen
Irreführende Werbung von Zahnärzten

28. Mai 2020

Kurznachrichten Wettbewerbsrecht

(Bild: BrianAJackson)

Eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis darf nicht durch Werbung auf einer Internetseite den Eindruck erwecken, bei ihrem eigenen Notdienst handele es sich um den kassenärztlichen Notdienst. Gegen eine entsprechende Werbung einer Gemeinschaftspraxis hatte die Zahnärztekammer Nordrhein geklagt. Sie sah darin eine irreführende Werbung. Das OLG bestätigte diese Auffassung nun (OLG Köln, Urteil v. 6. März 2020, Az.: 6 U 140/19; PM d. OLG Köln v. 24. April 2020 (PDF)).

l

Ihre Autoren

Die Autoren der Beiträge bei wettbewerb.law sind Rechtsanwälte der Kanzlei Tölle Wagenknecht aus Bonn und u.a. im Wettbewerbsrecht tätig. Erfahren Sie mehr über uns oder die Kanzlei, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Kommentare

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sie haben Fragen?

Gerne klären wir mit Ihnen auch Ihr Anliegen im Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme. 

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Folgen Sie uns 

Vernetzen Sie sich über unsere Auftritte in den sozialen Medien mit uns. 

Share This