Ersatz der Umsatzsteuer bei Abmahnungen
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sollten abmahnende Unternehmer die Umsatzsteuer der Rechtsanwaltsgebühren mit einfordern.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sollten abmahnende Unternehmer die Umsatzsteuer der Rechtsanwaltsgebühren mit einfordern.
OLG München: Onlinehändler, die in ihrem Onlineshop nicht auf die OS-Schlichtungsplattform hinweisen, müssen zukünftig mit teuren Abmahnungen rechnen.
Ein Abmahner mit dem Hinweis „keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ in den eigenen AGB kann keine Erstattung von Anwaltskosten verlangen.
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