
Telefonischer Abwerbeversuch kann auch unter Mobilnummer wettbewerbswidrig sein
Wer sich zu Beginn eines telefonischen Abwerbeversuchs nicht vergewissert, dass der Arbeitnehmer sich nicht am Arbeitsplatz befindet, handelt unlauter.
Wer sich zu Beginn eines telefonischen Abwerbeversuchs nicht vergewissert, dass der Arbeitnehmer sich nicht am Arbeitsplatz befindet, handelt unlauter.