
AGB-Klausel – Telekom wollte Kunden nach Vertragsende kontaktieren
OLG Köln: Eine Vertragsklausel, die es erlaubt einen Kunden auch bis zu fast zwei Jahren nach Vertragsende zu kontaktieren, ist unzulässig.
OLG Köln: Eine Vertragsklausel, die es erlaubt einen Kunden auch bis zu fast zwei Jahren nach Vertragsende zu kontaktieren, ist unzulässig.
BGH äußert sich erneut zum Streitwert bei der Abmahnung unwirksamer AGB. Beschwer pro Klausel im Einzelfall auf 2.500 Euro festgelegt.
Ein Abmahner mit dem Hinweis „keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ in den eigenen AGB kann keine Erstattung von Anwaltskosten verlangen.
Die Werbung mit einem Telefonanruf setzt zwingend die vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Dem Verbraucher muss die Entscheidungsgrundlage vermittelt werden, bevor er ein Einverständnis gibt.