
3.000 € Vertragsstrafe bei fehlender Angabe zur Aufsichtsbehörde
Die wiederholt fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum eines Internetauftritts rechtfertigt die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 €.
Die wiederholt fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum eines Internetauftritts rechtfertigt die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 €.
Fehlt im Impressum eines erlaubnispflichtigen Gewerbes die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, droht dem Betreiber der Website eine Abmahnung.