
„Ausgezeichnet.org“ als Bewertungssiegel für Online-Shops irreführend
LG Köln: „Ausgezeichnet.org“ führt den Verbraucher als Bewertungssiegel für Online-Shops in die Irre und ist damit unzulässig.
LG Köln: „Ausgezeichnet.org“ führt den Verbraucher als Bewertungssiegel für Online-Shops in die Irre und ist damit unzulässig.