
Die Abgrenzung von Unternehmern und Verbrauchern im Wettbewerbsrecht
Ein praxisrelevantes Problem im Wettbewerbsrecht ist, ob jemand als Unternehmer oder Verbraucher handelt. Die Abgrenzung im Überblick.
Ein praxisrelevantes Problem im Wettbewerbsrecht ist, ob jemand als Unternehmer oder Verbraucher handelt. Die Abgrenzung im Überblick.
OLG München: Die Beweislast für das Vorliegen der vorherigen Einwilligung für Telefonwerbung trägt stets der werbende Anrufer.