
Werbung: Bier darf nicht als „bekömmlich“ deklariert werden
BGH: Biermarken dürfen ihr Bier in der Werbung nicht mehr als „bekömmlich“ deklarieren. Diese gesundheitsbezogene Angabe sei unzulässig.
BGH: Biermarken dürfen ihr Bier in der Werbung nicht mehr als „bekömmlich“ deklarieren. Diese gesundheitsbezogene Angabe sei unzulässig.