
OLG-Brandenburg: Keine Hinweispflicht für eBay-Händler auf OS-Plattform
OLG Brandenburg stellt sich gegen die Ansicht des OLG München: eBay-Händler müssen in ihren Angeboten keinen klickbaren Link zur OS-Plattform bereithalten.
OLG Brandenburg stellt sich gegen die Ansicht des OLG München: eBay-Händler müssen in ihren Angeboten keinen klickbaren Link zur OS-Plattform bereithalten.
Entgegen des Urteils des OLG Dresden zu Amazon: Auch Ebay-Händler müssen auf die OS-Schlichtungsplattform hinweisen. Dies entschied das OLG Koblenz.
Wer über das eBay-Programm VeRi unberechtigt vermeintlich rechtsverletzende Angebote von Mitbewerbern meldet, handelt wettbewerbswidrig.