
Telefonwerbung im Wettbewerbsrecht: Eine unzumutbare Belästigung?
Die Telefonwerbung ist im Wettbewerbsrecht eine besonders streng regulierte Werbeform. Um sie rechtmäßig zu nutzen, gilt es daher einiges zu beachten.
Die Telefonwerbung ist im Wettbewerbsrecht eine besonders streng regulierte Werbeform. Um sie rechtmäßig zu nutzen, gilt es daher einiges zu beachten.
Das eine Einwilligung in Telefonwerbung grundsätzlich auch per AGB möglich ist, ist schon länger entschieden. Nun präzisiert der BGH die Anforderungen hieran.
Die Werbung mit einem Telefonanruf setzt zwingend die vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Dem Verbraucher muss die Entscheidungsgrundlage vermittelt werden, bevor er ein Einverständnis gibt.