
Wettbewerbsverstoß durch fehlendes „durchgestrichene Mülltonne“-Symbol
Elektrogeräte sind nach dem ElektroG mit dem „durchgestrichene Mülltonne“-Symbol zu kennzeichnen. Mitbewerber können Versäumnisse wettbewerbsrechtlich ahnden.
Elektrogeräte sind nach dem ElektroG mit dem „durchgestrichene Mülltonne“-Symbol zu kennzeichnen. Mitbewerber können Versäumnisse wettbewerbsrechtlich ahnden.
Händler für Elektrogeräte mit Versand innerhalb der EU, aber noch keinen Bevollmächtigten im Ausland? Dann wird’s jetzt Zeit, das neue ElektroG kommt!