
Zur Rechtmäßigkeit sogenannten „Fact Checkings“ auf Facebook
Die Durchführung sogenannten Fact Checkings von Facebook-Inhalten ist rechtswidrig, sofern es im konkreten Fall missverständlich ist. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Die Durchführung sogenannten Fact Checkings von Facebook-Inhalten ist rechtswidrig, sofern es im konkreten Fall missverständlich ist. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Wer mit der Anzahl der „Gefällt-mir“-Angaben bei Facebook wirbt, handelt unlauter wenn diese „Likes“ zuvor gekauft worden sind.