
Werbung mit 36-monatiger Garantie kann irreführend sein
Die Angabe einer 36-monatigen Garantie ist irreführend, wenn nicht klargestellt wird, dass nicht der Werbende für die gesamte Garantiegeber ist, sondern zunächst ein Dritter.
Die Angabe einer 36-monatigen Garantie ist irreführend, wenn nicht klargestellt wird, dass nicht der Werbende für die gesamte Garantiegeber ist, sondern zunächst ein Dritter.
Haben Online-Händler auch eine Informationspflicht über Herstellergarantien? Die Frage ist rechtlich stark umstritten. Eine Zusammenfassung der Rechtslage.