
Geschäftsführer haften auch persönlich
Neben dem Unternehmen trifft häufig auch den Geschäftsführer eine persönliche Haftung für wettbewerbsrechtliche Verstöße.
Neben dem Unternehmen trifft häufig auch den Geschäftsführer eine persönliche Haftung für wettbewerbsrechtliche Verstöße.