
Gutscheinhefte – Keine Vertragsstrafe für Gastwirt bei Nichteinlösung
BGH: Herausgeber eines Gutscheinheftes können keine wirksame Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR für jeden Vertragsverstoß eines Gastwirts vereinbaren.
BGH: Herausgeber eines Gutscheinheftes können keine wirksame Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR für jeden Vertragsverstoß eines Gastwirts vereinbaren.