
„Unser gesundes Wasser“ ist nicht unlauter
Die Mineralwasserindustrie hat eine juristische Niederlage gegen einen Wasserzweckverband erlitten: Der darf weiter über „gesundes“ Wasser informieren.
Die Mineralwasserindustrie hat eine juristische Niederlage gegen einen Wasserzweckverband erlitten: Der darf weiter über „gesundes“ Wasser informieren.
Das OLG München hat entschieden, dass ein Wasserzweckverband einstweilen weiter über sein „gesundes“ Wasser informieren darf. Dieses Informationshandeln sei gem. § 21 TrinkwV grundsätzlich zulässig, weshalb schon keine wettbewerbsrechtlich angreifbare geschäftliche Handlung vorläge.