
3.000 € Vertragsstrafe bei fehlender Angabe zur Aufsichtsbehörde
Die wiederholt fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum eines Internetauftritts rechtfertigt die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 €.
Die wiederholt fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum eines Internetauftritts rechtfertigt die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 €.
Fehlt im Impressum eines erlaubnispflichtigen Gewerbes die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, droht dem Betreiber der Website eine Abmahnung.
Ein Impressum muss leserlich sein. Dies ist nicht der Fall, wenn es hochkant geschrieben wurde, so das Landgericht Dortmund.