
Kennzeichnungspflicht in Immobilienanzeigen
Werden in einer Anzeigenwerbung Angaben aus dem Energieausweis vorenthalten, so kann dies eine unlautere Wettbewerbshandlung durch den Makler darstellen.
Werden in einer Anzeigenwerbung Angaben aus dem Energieausweis vorenthalten, so kann dies eine unlautere Wettbewerbshandlung durch den Makler darstellen.