
Abmahnung: Schuldner trägt Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Kommt es nach außergerichtlicher Abmahnung zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren und einem Anerkenntnis, so trägt der Schuldner die gesamten Kosten.
Kommt es nach außergerichtlicher Abmahnung zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren und einem Anerkenntnis, so trägt der Schuldner die gesamten Kosten.