
Kündigung der Unterlassungserklärung
Wer eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung kündigt, kann sich von deren Verpflichtung befreien. Die Kündigung ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Wer eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung kündigt, kann sich von deren Verpflichtung befreien. Die Kündigung ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich.