
Vertragsstrafe: Zuständigkeit der Landgerichte im Wettbewerbsrecht
Bei Streitigkeiten über Vertragsstrafeversprechen im Wettbewerbsrecht sind die Landgerichte ausschließlich zuständig.
Bei Streitigkeiten über Vertragsstrafeversprechen im Wettbewerbsrecht sind die Landgerichte ausschließlich zuständig.