
Lockvogelwerbung – Verbot von Lockangeboten im Internet
Nicht mehr lieferbare Ware anzubieten ist als reines Lockangebot wettbewerbsrechtlich unzulässig. Internetangebote sind ständig zu aktualisieren.
Nicht mehr lieferbare Ware anzubieten ist als reines Lockangebot wettbewerbsrechtlich unzulässig. Internetangebote sind ständig zu aktualisieren.