
Wettbewerbsrecht – Makler müssen Energieverbrauch angeben
BGH: Immobilienmakler müssen in ihren Inseraten ab sofort Angaben aus dem Energieausweis veröffentlichen. Dazu zählt insbesondere der Energieverbrauch.
BGH: Immobilienmakler müssen in ihren Inseraten ab sofort Angaben aus dem Energieausweis veröffentlichen. Dazu zählt insbesondere der Energieverbrauch.