
Verbrauchern steht auch bei Matratzen ein Widerrufsrecht zu
Nach dem BGH sind Matratzen keine Hygieneartikel im Sinne des Widerrufsrechts. Die Möglichkeit zum Widerruf kann vom Händler nicht ausgeschlossen werden.
Nach dem BGH sind Matratzen keine Hygieneartikel im Sinne des Widerrufsrechts. Die Möglichkeit zum Widerruf kann vom Händler nicht ausgeschlossen werden.