
BGH äußert sich zur Mogelpackung
Unlauterer Wettbewerb: Gesichtscremes dürfen weiterhin in Umverpackungen verkauft werden, die größer sind als ihr Inhalt. Es liegt keine Mogelpackung vor.
Unlauterer Wettbewerb: Gesichtscremes dürfen weiterhin in Umverpackungen verkauft werden, die größer sind als ihr Inhalt. Es liegt keine Mogelpackung vor.