
OLG-Brandenburg: Keine Hinweispflicht für eBay-Händler auf OS-Plattform
OLG Brandenburg stellt sich gegen die Ansicht des OLG München: eBay-Händler müssen in ihren Angeboten keinen klickbaren Link zur OS-Plattform bereithalten.
OLG Brandenburg stellt sich gegen die Ansicht des OLG München: eBay-Händler müssen in ihren Angeboten keinen klickbaren Link zur OS-Plattform bereithalten.
OLG Hamm: Der Link zu der OS-Plattform eines Streitbeilegungsverfahrens muss eine „anklickbare“ Verknüpfung sein; eine textliche Wiedergabe genügt nicht.
OLG München: Onlinehändler, die in ihrem Onlineshop nicht auf die OS-Schlichtungsplattform hinweisen, müssen zukünftig mit teuren Abmahnungen rechnen.