
OLG Koblenz: Verweis auf OS-Plattform gilt für Ebay-Händler
Entgegen des Urteils des OLG Dresden zu Amazon: Auch Ebay-Händler müssen auf die OS-Schlichtungsplattform hinweisen. Dies entschied das OLG Koblenz.
Entgegen des Urteils des OLG Dresden zu Amazon: Auch Ebay-Händler müssen auf die OS-Schlichtungsplattform hinweisen. Dies entschied das OLG Koblenz.
Laut OLG Dresden müssen Amazon-Händler nicht auf OS-Plattformen hinweisen. Ein Hinweis durch den Marktplatz reiche aus.