
Die Bezeichnung „Outlet“ kann irreführend sein
Die Bezeichnung eines normalen Online-Shops als „Outlet“ suggeriert dem Verbraucher einen Fabrikverkauf. Dies ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.
Die Bezeichnung eines normalen Online-Shops als „Outlet“ suggeriert dem Verbraucher einen Fabrikverkauf. Dies ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.