
Printwerbung muss Widerrufsbelehrung enthalten
Auch Printwerbung muss eine Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular enthalten, so das LG Wuppertal. Ob die Entscheidung Bestand hat, klärt nun das OLG Düsseldorf.
Auch Printwerbung muss eine Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular enthalten, so das LG Wuppertal. Ob die Entscheidung Bestand hat, klärt nun das OLG Düsseldorf.