
Unternehmen darf Rabattgutschein der Konkurrenz einlösen
Werbemaßnahmen in denen zur Einlösung fremder Rabattmarken aufgerufen wird sind keine gezielte Behinderung und damit wettbewerbsrechtlich zulässig.
Werbemaßnahmen in denen zur Einlösung fremder Rabattmarken aufgerufen wird sind keine gezielte Behinderung und damit wettbewerbsrechtlich zulässig.