
BGH: Unterlassungsanspruch im Wettbewerbsrecht umfasst auch Rückruf
Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch umfasst neben dem Unterlassen des weiteren Vertriebs auch den Rückruf vertriebener Ware.
Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch umfasst neben dem Unterlassen des weiteren Vertriebs auch den Rückruf vertriebener Ware.