
EuGH: Kein Widerrufsrecht bei Waren nach Kundenspezifikationen
Bei Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch gibt es kein Widerrufsrecht. Dies stellt der EuGH klar. Das gilt auch, wenn die Produktion noch nicht begonnen hat.
Bei Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch gibt es kein Widerrufsrecht. Dies stellt der EuGH klar. Das gilt auch, wenn die Produktion noch nicht begonnen hat.