
Spam Krokodil-Kunden handeln nicht rechtsmissbräuchlich
KG-Berlin: Die Finanzierung eines Prozesses gegen Email-Werbung durch den Anbieter „Spam Krokodil“ ist nicht rechtsmissbräuchlich.
KG-Berlin: Die Finanzierung eines Prozesses gegen Email-Werbung durch den Anbieter „Spam Krokodil“ ist nicht rechtsmissbräuchlich.