
Telefonnummer muss in die Widerrufsbelehrung
Existiert eine Telefonnummer, muss das Unternehmen diese in der Widerrufsbelehrung nennen. Anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
Existiert eine Telefonnummer, muss das Unternehmen diese in der Widerrufsbelehrung nennen. Anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.