
AGB-Klausel – Telekom wollte Kunden nach Vertragsende kontaktieren
OLG Köln: Eine Vertragsklausel, die es erlaubt einen Kunden auch bis zu fast zwei Jahren nach Vertragsende zu kontaktieren, ist unzulässig.
OLG Köln: Eine Vertragsklausel, die es erlaubt einen Kunden auch bis zu fast zwei Jahren nach Vertragsende zu kontaktieren, ist unzulässig.