
Testergebnisse müssen leicht auffindbar sein
OLG Köln: Wirbt ein Unternehmen mit Test-Ergebnissen, so müssen diese für den Verbraucher ohne weite Recherche leicht auffindbar sein.
OLG Köln: Wirbt ein Unternehmen mit Test-Ergebnissen, so müssen diese für den Verbraucher ohne weite Recherche leicht auffindbar sein.