
BGH: „Uber Black“ verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
Nach der Auffassung des BGH verstößt die Smartphone-App „Uber Black“ gegen das Wettbewerbsrecht und insbesondere gegen das Personenbeförderungsrecht.
Nach der Auffassung des BGH verstößt die Smartphone-App „Uber Black“ gegen das Wettbewerbsrecht und insbesondere gegen das Personenbeförderungsrecht.