
Ersatz der Umsatzsteuer bei Abmahnungen
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sollten abmahnende Unternehmer die Umsatzsteuer der Rechtsanwaltsgebühren mit einfordern.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sollten abmahnende Unternehmer die Umsatzsteuer der Rechtsanwaltsgebühren mit einfordern.