
Der Unterlassungsanspruch im Wettbewerbsrecht
Der Unterlassungsanspruch ist der im Wettbewerbsrecht elementare Anspruch zur dauerhaften Unterbindung unlauteren Verhaltens im geschäftlichen Verkehr.
Der Unterlassungsanspruch ist der im Wettbewerbsrecht elementare Anspruch zur dauerhaften Unterbindung unlauteren Verhaltens im geschäftlichen Verkehr.
BGH: Der Unterlassungsanspruch kann auch eine Pflicht zum aktiven Rückruf beinhalten, soweit die Beseitigung des Störungszustands zumutbar ist.