
Kündigung der Unterlassungserklärung
Wer eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung kündigt, kann sich von deren Verpflichtung befreien. Die Kündigung ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Wer eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung kündigt, kann sich von deren Verpflichtung befreien. Die Kündigung ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
KG Berlin: Modifizierte Unterlassungserklärung räumt Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht nicht automatisch vollständig aus.
Unterlassungserklärungen können bei Rechtsmissbrauch gekündigt werden. Eine Geltendmachung der Vertragsstrafe im Nachhinein ist dann nicht mehr möglich.