
Unterlassungsschuldner trifft Recherchepflicht
Das LG Bonn hat entschieden, dass im Falle einer Unterlassungsverpflichtung bezüglich der Nennung einer ehemaligen Firmierung eine Recherchepflicht besteht.
Das LG Bonn hat entschieden, dass im Falle einer Unterlassungsverpflichtung bezüglich der Nennung einer ehemaligen Firmierung eine Recherchepflicht besteht.