
Verleiten zum Vertragsbruch im Wettbewerbsrecht
Das Verleiten zum Vertragsbruch gegenüber einem Mitbewerber ist nach Auffassung deutscher Gerichte grundsätzlich als unlauter und damit als wettbewerbswidrig anzusehen. Ein Überblick.
Das Verleiten zum Vertragsbruch gegenüber einem Mitbewerber ist nach Auffassung deutscher Gerichte grundsätzlich als unlauter und damit als wettbewerbswidrig anzusehen. Ein Überblick.