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Verleiten zum Vertragsbruch im Wettbewerbsrecht

Verleiten zum Vertragsbruch im Wettbewerbsrecht

Das Verleiten zum Vertragsbruch gegenüber einem Mitbewerber ist nach Auffassung deutscher Gerichte grundsätzlich als unlauter und damit als wettbewerbswidrig anzusehen. Ein Überblick.