
Rechtsmissbräuchlichkeit von Vielfachabmahnungen
OLG Hamburg: Vielfachabmahnungen bei einfach gelagerten und leicht zu ermittelnden Wettbewerbsverstößen können schnell rechtsmissbräuchlich sein.
OLG Hamburg: Vielfachabmahnungen bei einfach gelagerten und leicht zu ermittelnden Wettbewerbsverstößen können schnell rechtsmissbräuchlich sein.