
Wettbewerbsverstoß durch fehlendes „durchgestrichene Mülltonne“-Symbol
Elektrogeräte sind nach dem ElektroG mit dem „durchgestrichene Mülltonne“-Symbol zu kennzeichnen. Mitbewerber können Versäumnisse wettbewerbsrechtlich ahnden.
Elektrogeräte sind nach dem ElektroG mit dem „durchgestrichene Mülltonne“-Symbol zu kennzeichnen. Mitbewerber können Versäumnisse wettbewerbsrechtlich ahnden.
Soweit nicht auf die Übermittlung der Daten hingewiesen wird, verstößt die Nutzung von Social-Plugins, wie dem Facebook Like-Button, gegen Wettbewerbsrecht.